E-ROLLER, E-MOBILE UND
E-KABINENFAHRZEUGE
bis max. 45 km/h

  • Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
  • Führerschein Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
  • Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
  • Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
  • Steuerfrei
  • Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.